OLG Köln - Beschluß vom 08.07.1996
27 WF 26/96
Normen:
VAHRG § 10a;
Fundstellen:
FamRZ 1996, 1556

OLG Köln - Beschluß vom 08.07.1996 (27 WF 26/96) - DRsp Nr. 1997/1492

OLG Köln, Beschluß vom 08.07.1996 - Aktenzeichen 27 WF 26/96

DRsp Nr. 1997/1492

1. Das Verfahren nach § 10a VAHRG ist ein isoliertes, selbständiges Verfahren, wie auch die eigenständige Regelung über die örtliche Zuständigkeit nach § 45 FGG zeigt. 2. Die für ein Scheidungsverfahren sowie die Folgesachen erteilte Vollmacht gemäß § 624 ZPO erstreckt sich auch dann nicht auf das Verfahren nach § 10a VAHRG, wenn das Versorgungsausgleichsverfahren vom Scheidungsverbund abgetrennt worden war. Eine Zustellung an den früheren Prozeßbevollmächtigten kann daher ohne neue Vollmacht nicht mehr wirksam erfolgen.

Normenkette:

VAHRG § 10a;

Hinweise:

Anmerkung Herbst FamRZ 1996, 1556

Fundstellen
FamRZ 1996, 1556