OLG Köln - Beschluß vom 08.07.1996 (27 WF 26/96) - DRsp Nr. 1997/1492
OLG Köln, Beschluß vom 08.07.1996 - Aktenzeichen 27 WF 26/96
DRsp Nr. 1997/1492
1. Das Verfahren nach § 10aVAHRG ist ein isoliertes, selbständiges Verfahren, wie auch die eigenständige Regelung über die örtliche Zuständigkeit nach § 45FGG zeigt.2. Die für ein Scheidungsverfahren sowie die Folgesachen erteilte Vollmacht gemäß § 624ZPO erstreckt sich auch dann nicht auf das Verfahren nach § 10aVAHRG, wenn das Versorgungsausgleichsverfahren vom Scheidungsverbund abgetrennt worden war. Eine Zustellung an den früheren Prozeßbevollmächtigten kann daher ohne neue Vollmacht nicht mehr wirksam erfolgen.