OLG Köln - Beschluß vom 10.11.1997 (14 Wx 10/97) - DRsp Nr. 1999/1327
OLG Köln, Beschluß vom 10.11.1997 - Aktenzeichen 14 Wx 10/97
DRsp Nr. 1999/1327
»1. Ein Vertrag, durch den einem Minderjährigen ein Grundstück (hier: Wohnungseigentum) geschenkt wird, bedarf der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1821 Abs. 1 Nr. 4BGB, wenn sich der Schenker nicht nur Rechte nach §§ 528, 530BGB vorbehält, sondern für weitere Fälle ein Rückübertragungsanspruch Dritter begründet wird und sich der Minderjährige verpflichtet, an der Rückübertragung mitzuwirken.2. Eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigungspflicht ist schon dann zu bejahen, wenn auch nur Zweifel bestehen können, ob der Minderjährige lediglich mit dem geschenkten Gegenstand haftet.«