OLG Köln - Beschluß vom 11.12.1998 (16 Wx 180/98) - DRsp Nr. 1999/9776
OLG Köln, Beschluß vom 11.12.1998 - Aktenzeichen 16 Wx 180/98
DRsp Nr. 1999/9776
»Ein zur Übernahme der Betreuung bereites Kind des zu Betreuenden ist, wenn es zu seinen übrigen zur Übernahme der Betreuung nicht bereiten Geschwistern in erheblichen persönlichen Spannungen lebt und von diesen deshalb abgelehnt wird, für das Betreueramt jedenfalls dann nicht allein aufgrund dieser familiären Situation ungeeignet, wenn der Betreute diese Spannungen nicht mehr wahrnehmen und unter ihnen nicht leiden kann.«