OLG Köln - Beschluß vom 13.11.1996 (16 W 58/96) - DRsp Nr. 1997/2102
OLG Köln, Beschluß vom 13.11.1996 - Aktenzeichen 16 W 58/96
DRsp Nr. 1997/2102
»1. Die Entscheidung eines französischen Strafgerichts im Adhäsionsverfahren über einen Schadensersatzanspruch ist ein nach dem EUGVÜ in der Bundesrepublik zu vollstreckender Titel.2. Eines besonderen Zustellungsnachweises für diesen Titel vor der Vollstreckbarkeitserklärung bedarf es nicht, da nach französischen Recht die Zustellung eines solchen Adhäsionsurteils durch die öffentliche Verkündung erfolgt ist.3. Ein immaterieller Schadensersatzanspruch nach französischem Recht für die Verletzung von Besuchsrechten eines Elternteils durch den anderen Elternteil widerspricht nicht dem deutschen ordre public.«