I. In dem diesem Beschwerdeverfahren zugrundeliegenden Rechtsstreit hat der Beklagte im Termin vom 19.6.1996 Prozeßkostenhilfe beantragt und versprochen, "die notwendigen Unterlagen nachzureichen". Sodann ist das Verfahren nach Erörterung der Sach- und Rechtslage durch Vergleich beendet worden.
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