OLG Köln - Beschluß vom 14.01.1993 (25 WF 192/92) - DRsp Nr. 1994/12125
OLG Köln, Beschluß vom 14.01.1993 - Aktenzeichen 25 WF 192/92
DRsp Nr. 1994/12125
Gegen einen Zahlungsanspruch, der im Hausratsteilungsverfahren einem Ehegatten gegen den anderen deswegen zuerkannt worden ist, weil der gemeinsame Hausrat durch Brand zerstört und an den anderen Ehegatten eine entsprechende Versicherungsleistung gezahlt worden ist, ist eine Aufrechnung ausgeschlossen.