OLG Köln - Beschluß vom 16.08.1996
16 Wx 193/96
Normen:
BGB § 1365 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1996, 395
FamRZ 1997, 677
OLGReport-Köln 1997, 50

OLG Köln - Beschluß vom 16.08.1996 (16 Wx 193/96) - DRsp Nr. 1997/3390

OLG Köln, Beschluß vom 16.08.1996 - Aktenzeichen 16 Wx 193/96

DRsp Nr. 1997/3390

»Ein Ehegatte, der während des Scheidungsverfahrens der Veräußerung eines im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehenden Grundstücks, das dessen wesentliches Vermögen dargestellt, im Hinblick auf seinen streitigen Zugewinnausgleichsanspruch nicht zustimmt, handelt nicht ohne ausreichenden Grund i.S. von § 1365 Abs. 2 BGB

Normenkette:

BGB § 1365 Abs. 2 ;

Gründe:

Die gemäß den §§ 23, 27, 29 FGG zulässige weitere Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.