OLG Köln - Beschluß vom 27.09.1996 (16 W 63/96) - DRsp Nr. 1997/2104
OLG Köln, Beschluß vom 27.09.1996 - Aktenzeichen 16 W 63/96
DRsp Nr. 1997/2104
»Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage für eine Bürgschaft des Lebensgefährten für während der Zeit des Zusammenlebens begründete Verbindlichkeiten nach Beendigung der Partnerschaft. Die Beendigung einer Lebenspartnerschaft führt, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten, regelmäßig nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage für eine während dieser Partnerschaft für Verbindlichkeiten aus der Zeit des Zusammenlebens übernommene Bürgschaft.«