OLG Köln - Beschluß vom 28.06.1996 (16 Wx 107/96) - DRsp Nr. 1998/16740
OLG Köln, Beschluß vom 28.06.1996 - Aktenzeichen 16 Wx 107/96
DRsp Nr. 1998/16740
1. Ein volljähriges Kind kann sich der nach Art. 7 § 1FamNamRG erklärten Namensänderung eines Elternteils nach dem klaren Wortlaut des § 1616a Abs. 1 Satz 3 BGB nicht mehr anschließen.2. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die unterschiedliche Behandlung von minderjährigen und volljährigen Kindern in Bezug auf das Recht, sich der Namensänderung eines Elternteils anzuschließen, bestehen nicht.