OLG Köln - Beschluss vom 29.10.1998
14 WF 153/98
Normen:
ZPO § 114, § 119 ;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 1143
OLGReport-Köln 1999, 79

OLG Köln - Beschluss vom 29.10.1998 (14 WF 153/98) - DRsp Nr. 1999/9778

OLG Köln, Beschluss vom 29.10.1998 - Aktenzeichen 14 WF 153/98

DRsp Nr. 1999/9778

In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob das Gericht die Erfolgsaussichten der beabsichtigen Rechtsverfolgung stets nach seinem letzten Erkenntnisstand zu beurteilen hat oder ob als Grundlage für die Erfolgsprüfung die Zeit der Entscheidungsreife heranzuziehen ist, so dass vom Gericht zu verantwortende Verzögerungen bei der Bearbeitung eines entscheidungsreifen Gesuchs nicht zu Lasten der hilfebedürftigen Partei gehen, wenn die Erfolgsaussicht im Zeitpunkt der Beschlussfassung ungünstiger zu beurteilen ist, als dies bei Entscheidungsreife der Fall war.