I. Die Parteien sind Geschwister, es existiert noch eine weitere Schwester. Am 3.8.1987 verstarb ihre Mutter, die zusammen mit ihrem Ehemann (Vater) Eigentümerin eines Grundstücks war. Sie hatte durch notariellen Vertrag vom 11.6.1987 (BA Bl. 29) ihren hälftigen Anteil auf die Klägerin übertragen; desweiteren wurde die Klägerin durch not. Testament vom selben Tag als Alleinerbin eingesetzt. Die Klägerin wurde im Grundbuch als Miteigentümerin eingetragen. Der Vater der Parteien hatte im Vorprozeß Klage au
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