OLG Köln - Urteil vom 10.11.1993 (27 U 220/93) - DRsp Nr. 1994/12039
OLG Köln, Urteil vom 10.11.1993 - Aktenzeichen 27 U 220/93
DRsp Nr. 1994/12039
»Schenken die Eltern eines Ehepartners den Eheleuten ein Hausgrundstück zu je 1/2 Anteil, so ist das Schwiegerkind nach dem Scheitern der Ehe verpflichtet, den hälftigen Miteigentumsanteil wegen Zweckverfehlung zurückzuübereignen, wenn die Schwiegereltern bei der Schenkung erwartet haben, die intakte Ehe werde fortdauern, und wenn das Schwiegerkind diese Erwartung erkannt hat.«