OLG München - Beschluß vom 07.10.1998 (12 WF 1216/98) - DRsp Nr. 1999/4787
OLG München, Beschluß vom 07.10.1998 - Aktenzeichen 12 WF 1216/98
DRsp Nr. 1999/4787
Wird dem Antragsteller von Prozeßkostenhilfe das staatliche Kindergeld ausbezahlt, ist es als Einkommen anzurechnen, auch wenn er selbst gegenüber den Kindern barunterhaltspflichtig ist. Diese umstrittene Frage ist seit dem Inkrafttreten des PKH-ÄnderungsG (BGBl 1994 I, 2945) in der hier vorgenommenen Weise zu beantworten.