OLG München - Beschluß vom 09.12.1996 11 W 2721/96
Normen:
ZSEG § 15 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1997, 768
OLGR-München 1997, 108
OLG München - Beschluß vom 09.12.1996 (11 W 2721/96) - DRsp Nr. 1997/5577
OLG München, Beschluß vom 09.12.1996 - Aktenzeichen 11 W 2721/96
DRsp Nr. 1997/5577
Gegen die Ablehnung der Bestimmung eines Stundensatzes für die Sachverständigenentschädigung außerhalb des Verfahrens der Festsetzung der Sachverständigenentschädigung nach § 16ZSEG gibt es kein Rechtsmittel.
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