OLG München - Beschluß vom 13.11.1998
12 WF 1295/98
Normen:
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1999, 59
FamRZ 1999, 944
FuR 1999, 493
OLGR-München 1999, 122

OLG München - Beschluß vom 13.11.1998 (12 WF 1295/98) - DRsp Nr. 1999/4783

OLG München, Beschluß vom 13.11.1998 - Aktenzeichen 12 WF 1295/98

DRsp Nr. 1999/4783

Ein Urteil ist nur dann zur Zwangsvollstreckung geeignet, wenn der Titel ausreichend bestimmt ist (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Unklare Titel sind jedoch nur dann keine wirksamen Vollstreckungstitel, wenn sich der Inhalt des Tenors auch durch Auslegung nicht ermitteln läßt. Für die Frage, ob ein Titel vollstreckbar ist, kommt es nicht darauf an, ob er inhaltlich richtig ist. Auch eine über ein Jahr hinausgehende Auskunft bei Nichtselbständigen ist ein wirksamer Vollstreckungstitel, wenn die Auskunftszeit genau bestimmt ist.

Normenkette:

ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen
EzFamR aktuell 1999, 59
FamRZ 1999, 944
FuR 1999, 493
OLGR-München 1999, 122