OLG München - Beschluß vom 16.10.1997
12 WF 1147/97
Normen:
BGB § 1361 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 559
EzFamR aktuell 1998, 55

OLG München - Beschluß vom 16.10.1997 (12 WF 1147/97) - DRsp Nr. 1998/16753

OLG München, Beschluß vom 16.10.1997 - Aktenzeichen 12 WF 1147/97

DRsp Nr. 1998/16753

Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. Beim Verbrauch einer Abfindung, die zumindest teilweise als Lohnvorauszahlung anzusehen ist, muß für Sonderausgaben ein strenger Maßstab angelegt werden, wenn dem Unterhaltsschuldner seine Unterhaltspflicht bekannt ist. Soweit ein Teil des Geldes für dringend notwendige Ausgaben verwendet wird, kann dies nicht als leichtfertig beanstandet werden, wenn diese Beträge nicht über die allgemeinen Lebenshaltungskosten finanzierbar sind.

Normenkette:

BGB § 1361 ;
Fundstellen
FamRZ 1998, 559
EzFamR aktuell 1998, 55