OLG München - Urteil vom 01.10.1993 (12 UF 1150/93) - DRsp Nr. 1994/12697
OLG München, Urteil vom 01.10.1993 - Aktenzeichen 12 UF 1150/93
DRsp Nr. 1994/12697
Eine Klage auf Abänderung einer den nachehelichen Unterhalt betreffenden notariellen Vereinbarung ist eine Streitigkeit über eine durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht.Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, der isoliert als Unterhaltsklage oder im Wege der Abänderungsklage geltend gemacht wird, ist Feriensache.Keine Feriensache liegt vor, wenn der nacheheliche Unterhalt im Verbund als Folgesache geltend gemacht wird.Ob mit der Widerklage ein Anspruch geltend gemacht wird, der keine Feriensache darstellt, spielt keine Rolle, weil sich die Eigenschaft als Feriensache oder nicht nur aus der Klage ergibt.