Die Klägerin verlangt Getrenntlebensunterhalt vom Beklagten.
Die Parteien sind österreichische, Staatsangehörige. Sie haben 1972 geheiratet. Aus ihrer Ehe ist eine im Jahre 1972, geborene Tochter hervorgegangen. Seit Mai 1992 leben die Parteien getrennt.
Der 48 Jahre alte Beklagte ist selbständiger Architekt und Bauingenieur. Die 46 Jahre alte Klägerin ist gelernte Schneiderin, arbeitete während des ehelichen Zusammenlebens jedoch nur geringfügig als Verkäuferin in einem, Modegeschäft zu einem Monatsverdienst von 520,-- DM. Der Beklagte ist Eigentümer einer 4 Zimmer Eigentumswohnung und eines weiteren 1 Zimmer Appartements. Beide Immobilien sind hoch belastet. Die 4 Zimmer Wohnung diente als Ehewohnung und wurde nach der Trennung von der Klägerin bis Anfang Januar 1995 alleine genutzt.
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