Das Amtsgericht hat den Versorgungsausgleich im Scheidungsurteil entschieden. Hiergegen hat der Kommunale Versorgungsverband Sachsen-Anhalt form- und fristgerecht das Rechtsmittel nach §
Vorbemerkung: Das Ende der Ehezeit liegt vor der Währungsumstellung. Aus diesem Grund werden die Anrechte in DM bewertet und alle Rechenoperationen auf DM-Basis durchgeführt. Die Ergebnisse und Teilergebnisse werden in Euro wiedergegeben.
Ausgehend von den - richtigen - Ermittlungen des Amtsgerichtes ergibt sich unter Zugrundelegung dieser Werte folgende Bilanz:
Die Parteien haben in der Ehezeit vom 01.03.1988 bis 30.06.2001 folgende Anrechte erworben:
a) die am 12.07.1961 geborene Antragstellerin:
Zusatzversorgung, monatlich 39,26 DM, statisch, Ges. Rentenvers. (Ost), monatlich 700,38 DM, angleichungsdynamisch,
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|