OLG Naumburg - Beschluß vom 17.07.1996
8 WF 45/96
Normen:
BGB § 1634 ; FGG § 33 ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2, § 623 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1996, 316
OLGReport-Naumburg 1996, 295

OLG Naumburg - Beschluß vom 17.07.1996 (8 WF 45/96) - DRsp Nr. 1998/3081

OLG Naumburg, Beschluß vom 17.07.1996 - Aktenzeichen 8 WF 45/96

DRsp Nr. 1998/3081

1. Wird im Rahmen eines Scheidungsverbundsurteils auch das Umgangsrecht eines Elternteils mit dem Kind der Parteien geregelt, so wird hierdurch eine für die Dauer des Getrenntlebens getroffene Umgangsrechtsregelung gegenstandslos. Ein eventuell auf der Grundlage der ursprünglichen Regelung ergangener Zwangsgeldbeschluß ist wegen eingetretener Erledigung aufzuheben. 2. Holt das Familiengericht im Rahmen eines Verfahrens auf Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen eines behaupteten Verstoßes gegen eine Umgangsrechtsregelung ein kinderpsychologisches Gutachten ein, so wird hierdurch ein weiteres Verfahren auf Überprüfung der bestehenden Umgangsrechtsregelung eingeleitet. Aus diesem Grund und wegen der sich durch die Begutachtung ergebenden Dauer des Zwangsgeldverfahrens ist die Festsetzung eines Zwangsgeldes danach nicht mehr möglich.

Normenkette:

BGB § 1634 ; FGG § 33 ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. , § ;