Die Klägerin hat für zwei von ihr betreute Kinder Kindesunterhalt vom von ihr getrennt lebenden Kindesvater begehrt und zwar Rückstände von je 1.972,50 DM und für den Zeitraum ab Dezember 2001 116 % des Regelbetrages gemäß §
Hiergegen haben die Prozessbevollmächtigten der Klägerin im eigenen Namen Rechtsmittel eingelegt.
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