OLG Nürnberg - Beschluß vom 02.11.1998 (7 UF 3218/98) - DRsp Nr. 1999/5887
OLG Nürnberg, Beschluß vom 02.11.1998 - Aktenzeichen 7 UF 3218/98
DRsp Nr. 1999/5887
»Ein über den - angesichts der tatsächlichen Einkünfte der Eltern gerechtfertigten - Mindestunterhalt des volljährigen Kindes hinausgehender Bedarf kann auf die Zusammenrechnung lediglich fiktiver Einkünfte der beiden EIternteile jedenfalls dann nicht gestützt werden, wenn solche Einkünfte in den letzten Jahren nicht erzielt wurden.«