I.
Der Kläger war mit der Mutter des Beklagten verheiratet. Am 7. Januar 1991 hat er gegenüber dem Standesamt in ... die Vaterschaft bezüglich des Beklagten anerkannt. Die Ehe des Klägers mit der Mutter des Beklagten wurde zwischenzeitlich durch Urteil des Amtsgerichts N vom 30. März 1995 geschieden.
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