OLG Nürnberg - Beschluß vom 20.01.1993 (10 UF 3360/92) - DRsp Nr. 1994/12947
OLG Nürnberg, Beschluß vom 20.01.1993 - Aktenzeichen 10 UF 3360/92
DRsp Nr. 1994/12947
Wer den Barunterhalt eines minderjährigen Kindes sicherzustellen hat, muß gegebenenfalls auch eine Tätigkeit unterhalb seines Ausbildungsniveaus annehmen. Eine Umschulung ist zurückzustellen.