OLG Nürnberg - Beschluß vom 21.12.1998 (10 UF 3913/98) - DRsp Nr. 1999/10345
OLG Nürnberg, Beschluß vom 21.12.1998 - Aktenzeichen 10 UF 3913/98
DRsp Nr. 1999/10345
»Auch wenn ein Sorgerechtsverfahren nach neuem Recht den Antrag eines Elternteils auf Übertragung der alleinigen Sorge oder eines Teilbereichs voraussetzt, ist das Verfahren doch Amtsverfahren, das an dem Wohl des Kindes orientiert ist.«