OLG Nürnberg - Beschluß vom 31.01.1996
10 UF 3364/95
Normen:
BGB § 1634 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1996, 112
Vorinstanzen:
AG Regensburg,

OLG Nürnberg - Beschluß vom 31.01.1996 (10 UF 3364/95) - DRsp Nr. 1996/23148

OLG Nürnberg, Beschluß vom 31.01.1996 - Aktenzeichen 10 UF 3364/95

DRsp Nr. 1996/23148

1. Haben Kinder zu ihrem von der Familie getrennt lebenden Vater eine gute emotionale Beziehung, kommt ein vollständiger Ausschluß des Umgangsrechts nur in Frage, wenn einer drohende Gefährdung des Kindeswohls auch nicht durch sachgerechte Regelung des Umgangsrechts vorgebeugt werden kann. 2. Der Gefährdung der Kinder durch "chaotische Spontanreaktionen" des Umgangsberechtigten (hier auch Gefahr einer Entführung in das Heimatland des Berechtigten, Slowenien) kann dadurch vorgebeugt werden, daß Besuchskontakte in einer Familienberatungsstelle stattfinden und von einem Psychologen begleitet werden.

Normenkette:

BGB § 1634 ;

Gründe:

1. Die am 20.03.1961 geborene Antragstellerin und der am 19.01.1960 geborene Antragsgegner haben am 24.11.1990 in ..., Republik Slowenien, die Ehe geschlossen. Aus der Ehe sind die beiden Kinder ..., geb. am 21.06.1991, und ..., geb. am 18.08.1992, hervorgegangen.