OLG Nürnberg - Urteil vom 16.06.1997 (7 UF 634/97) - DRsp Nr. 1998/3086
OLG Nürnberg, Urteil vom 16.06.1997 - Aktenzeichen 7 UF 634/97
DRsp Nr. 1998/3086
1. Kindergartenkosten erhöhen nicht den Unterhaltsbedarf des Kindes, wenn die Unterbringung des Kindes die Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils ermöglichen soll.2. Ähnlich wie in den Fällen der zeitweisen Zuziehung von Beaufsichtigungspersonen handelt es sich bei den Kosten für den Kindergarten um Verbindlichkeiten des betreuenden Elternteils, die allenfalls im Rahmen des Ehegattenunterhalts zu berücksichtigen sind, etwa durch Vorwegabzug vom Einkommen des Betreuenden.