OLG Oldenburg - Beschluß vom 07.11.1996
11 UF 131/96
Normen:
BGB § 1671 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1997, 50
NJW 1997, 2962
NJWE-FER 1997, 270 (LS)

OLG Oldenburg - Beschluß vom 07.11.1996 (11 UF 131/96) - DRsp Nr. 1998/3097

OLG Oldenburg, Beschluß vom 07.11.1996 - Aktenzeichen 11 UF 131/96

DRsp Nr. 1998/3097

1. Die Mitgliedschaft eines Elternteils bei den Zeugen Jehovas besagt nichts über seine Erziehungsfähigkeit. 2. Die Sorgerechtsentscheidung ist in solchen Fällen vielmehr nach den üblichen Kriterien wie Förderprinzip, emotionale Bindung, Kontinuität und Kindeswille zu treffen. 3. Ergeben sich hiernach Bedenken gegen die Eignung eines Elternteils zur Führung der elterlichen Sorge, so kann er sich nicht darauf berufen, seine Erziehungsmethoden seien von religiösen und sonstigen persönlichen Einstellungen geprägt. 4. Allein die Tatsache, daß die Kinder zweimal die Woche an den Zusammenkünften der Zeugen Jehovas teilnehmen, läßt noch keine dem Kindeswohl abträglichen Folgen konkret befürchten.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 2 ;
Fundstellen
EzFamR aktuell 1997, 50
NJW 1997, 2962
NJWE-FER 1997, 270 (LS)