OLG Oldenburg - Beschluß vom 15.02.1993 (5 W 2/93) - DRsp Nr. 1994/13085
OLG Oldenburg, Beschluß vom 15.02.1993 - Aktenzeichen 5 W 2/93
DRsp Nr. 1994/13085
Eine weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts über die dem als Verfahrenspfleger beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten ist unzulässig, und zwar unabhängig davon, ob der Anspruch auf § 112BRAGO oder auf § 1835BGB gestützt wird.