OLG Oldenburg - Beschluß vom 21.11.1995
5 W 121/95
Normen:
FGG § 12, § 67 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1996, 757
NiedersRpfl 1996, 94

OLG Oldenburg - Beschluß vom 21.11.1995 (5 W 121/95) - DRsp Nr. 1996/23350

OLG Oldenburg, Beschluß vom 21.11.1995 - Aktenzeichen 5 W 121/95

DRsp Nr. 1996/23350

1. Kann die Betroffene ihre Einwendungen gegen die Bestellung eines Betreuers im Beschwerdeverfahren ohne weiteres verständlich machen, bedarf es auch in dieser Instanz keines Verfahrenspflegers. 2. Das Gericht darf Erkenntnisse, die es von anderen Behörden in Befolgung der Amtsermittlung nach § 12 FGG anfordert und die diese Behörden ihm nach einer Interessenabwägung übermitteln, dann auch ohne Verstoß gegen Datenschutzgesichtspunkte für die Entscheidung über die Betreuung verwerten.

Normenkette:

FGG § 12, § 67 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 1996, 757
NiedersRpfl 1996, 94