OLG Rostock - Beschluß vom 15.03.1993 (3 WF 22/93) - DRsp Nr. 1994/13211
OLG Rostock, Beschluß vom 15.03.1993 - Aktenzeichen 3 WF 22/93
DRsp Nr. 1994/13211
1. Auch Auslagen im Sinne des § 137KostO, also insbesondere auch Sachverständigenkosten, können nach § 94 Abs. 3KostO vom Gericht nach billigem Ermessen verteilt werden.2. Zu den Erwägungen, die der Kostenentscheidung zugrundezulegen ist.