OLG Saarbrücken - 16.10.1991 (5 W 96/91) - DRsp Nr. 1992/10067
OLG Saarbrücken, vom 16.10.1991 - Aktenzeichen 5 W 96/91
DRsp Nr. 1992/10067
a. »Die Widerrufswirkung tritt bei einem aus amtlicher Verwahrung genommenen Testament nur dann ein, wenn die Rückgabe an den Erblasser persönlich erfolgt; die Rückgabe an einen bevollmächtigten Vertreter hat keine Widerrufswirkung. Hieran ändert auch der Rückgabevermerk auf der Urkunde nichts.«