OLG Saarbrücken - Beschluß vom 25.10.1991
6 WF 96/91
Normen:
ZPO § 114, § 124 Nr. 1 ;
Fundstellen:
Juris Dok.-Nr. 335437
Vorinstanzen:
AG Neunkirchen,

OLG Saarbrücken - Beschluß vom 25.10.1991 (6 WF 96/91) - DRsp Nr. 1994/13249

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 25.10.1991 - Aktenzeichen 6 WF 96/91

DRsp Nr. 1994/13249

Wurde eine Ehe lediglich deshalb geschlossen, um dem Ehemann, der ghanaischer Staatsangehöriger ist, ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland zu verschaffen, so mußte die Ehefrau bereits bei Eingehung dieser Ehe damit rechnen, daß eine Scheidung der Ehe wahrscheinlich war. Sie war daher gehalten, Mittel zur Durchführung des Scheidungsverfahrens bereitzuhalten oder anzusparen. Ihr Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Scheidung dieser Scheinehe ist daher rechtsmißbräuchlich.

Normenkette:

ZPO § 114, § 124 Nr. 1 ;

Hinweise:

Vgl. auch OLG Saarbrücken - 6 WF 68/93 - vom 27.10.1993

Vorinstanz: AG Neunkirchen,
Fundstellen
Juris Dok.-Nr. 335437