OLG Saarbrücken - Beschluß vom 25.10.1991 (6 WF 96/91) - DRsp Nr. 1994/13249
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 25.10.1991 - Aktenzeichen 6 WF 96/91
DRsp Nr. 1994/13249
Wurde eine Ehe lediglich deshalb geschlossen, um dem Ehemann, der ghanaischer Staatsangehöriger ist, ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland zu verschaffen, so mußte die Ehefrau bereits bei Eingehung dieser Ehe damit rechnen, daß eine Scheidung der Ehe wahrscheinlich war. Sie war daher gehalten, Mittel zur Durchführung des Scheidungsverfahrens bereitzuhalten oder anzusparen. Ihr Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Scheidung dieser Scheinehe ist daher rechtsmißbräuchlich.