OLG Saarbrücken - Urteil vom 11.08.1993 (9 UF 159/92) - DRsp Nr. 1994/13229
OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.08.1993 - Aktenzeichen 9 UF 159/92
DRsp Nr. 1994/13229
Ergeben sich während des Berufungsverfahrens über ein Schlußurteil, in welchem der Berufungskläger zur Zahlung von Unterhalt verurteilt wurde, Umstände, die eine Abänderung des dem Schlußurteil vorangegangenen Teilanerkenntnisurteils rechtfertigen, kann diese Abänderung vom Berufungskläger im Wege der (jedenfalls zuzulassenden) Abänderungswiderklage in der Berufungsinstanz gegen das Schlußurteil geltend gemacht werden.Eine Abänderung des Teilurteils kann allerdings gem. § 323 Abs. 3ZPO erst ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Abänderungswiderklage begehrt werden.