I.
Die Parteien, die seit November 1995 getrennt leben, streiten um den Trennungsunterhalt für die Klägerin und um Kindesunterhalt für die bei der sorgeberechtigten Klägerin lebende Tochter N......... (geboren am 2. März 1988).
Der Beklagte ist Angestellter im öffentlichen Dienst (Vergütungsgruppe
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