I. Tatbestand:
Die Parteien streiten über die Höhe des der Klägerin zustehenden Unterhalts.
Aus der 1994 geschiedenen Ehe der Mutter der Klägerin und des Beklagte gingen die am 30.4.1983 geborene Tochter S. und die am 29.10.1986 geborene Klägerin hervor. Die elterliche Sorge für die Klägerin steht der Mutter, die für die Tochter S. steht dem Beklagten zu.
Die 1965 geborene Mutter der Klägerin ist seit etwa Mitte 1995 bei dem C. der E. teilzeitbeschäftigt mit einem monatlichen Durchschnittsbruttoeinkommen von rund 2.215,- DM. Sie erhält das Kindergeld für die Klägerin.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|