OLG Saarbrücken - Urteil vom 24.09.1986 (9 U 17/83) - DRsp Nr. 1994/13278
OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.09.1986 - Aktenzeichen 9 U 17/83
DRsp Nr. 1994/13278
Nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Gegenwart haben erbbiologische Gutachten nur Hinweisfunktion. Neben einer Vaterschaftswahrscheinlichkeit von 99,6 % auf grund von Blutgruppengutachten haben sie keinen Beweiswert mehr. Sie sind in derartigen Fällen insbesondere nicht geeignet, nachzuweisen, daß der Beklagte nicht der Vater des klagenden Kindes ist.