Das Verschulden scheiterte in diesem Fall an einer bereits vor Eheschließung vorhandenen hirnorganischen Wesensveränderung des ausgleichsberechtigten Ehemanns, der infolgedessen keiner Erwerbstätigkeit in ernstzunehmender Weise oder mit gewisser Regelmäßigkeit nachgehen konnte.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|