OLG Stuttgart - 29.12.1993 (8 W 583/92) - DRsp Nr. 1995/1986
OLG Stuttgart, vom 29.12.1993 - Aktenzeichen 8 W 583/92
DRsp Nr. 1995/1986
»Ein gemeinschaftliches Testament, in welchem die Erbfolge bei gleichzeitigem Versterben geregelt ist, kann dahin auszulegen sein, daß es auch gelten soll, wenn die Ehegatten kurz nacheinander sterben. Dann sind die eingesetzten Erben Nacherben des Erstversterbenden und unmittelbare Erben des überlebenden.«