OLG Stuttgart - Beschluß vom 26.11.1996 (8 AR 56/96) - DRsp Nr. 1997/5624
OLG Stuttgart, Beschluß vom 26.11.1996 - Aktenzeichen 8 AR 56/96
DRsp Nr. 1997/5624
Bei einem durch Krankheit erzwungenen, auch länger dauernden Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung (hier: mehr als acht Monate) ändert sich der gewöhnliche Aufenthalt des Betroffenen nicht ohne weiteres.