Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin und die Anschlussbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 23.11.2016, Az.
abgeändert.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungsnummer: Ast.) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 2,7549 Entgeltpunkten auf das Versicherungskonto (Versicherungsnummer: Agg'in.) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 28.02.2013, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Allianz Lebensversicherungs AG (Versicherungsnummer: ...) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 14.188,95 € nach Maßgabe des Tarifs VGR2U sowie der AVB E76FID und der Teilungsordnung in der Fassung vom 01.12.2012, bezogen auf den 28.02.2013, übertragen.
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