OLG Stuttgart - Beschluß vom 29.09.1993
16 UF 222/93
Normen:
BGB § 1634 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAVorm 1993, 1227
FamRZ 1994, 718

OLG Stuttgart - Beschluß vom 29.09.1993 (16 UF 222/93) - DRsp Nr. 1994/13353

OLG Stuttgart, Beschluß vom 29.09.1993 - Aktenzeichen 16 UF 222/93

DRsp Nr. 1994/13353

Besteht der Verdacht des sexuellen Mißbrauchs von Kindern durch den umgangsberechtigten Vater, so ist bei der Entscheidung, ob weitere Besuchskontakte stattfinden sollen, die mögliche psychische Schädigung durch einen eventuell drohenden Mißbrauch abzuwägen gegen die sicheren Entwicklungsschäden, die bei den Kindern zu erwarten sind, wenn die Besuchskontakte abgebrochen werden.

Normenkette:

BGB § 1634 Abs. 2 ;

Hinweise:

Vergleiche zu diesem Problemkreis den Aufsatz von Rösner/Schade: Der Verdacht auf sexuellen Mißbrauch von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren, FamRZ 1993, 1133.

Fundstellen
DAVorm 1993, 1227
FamRZ 1994, 718