OLG Thüringen - Beschluß vom 10.10.1996 (WF 189/96) - DRsp Nr. 1997/4434
OLG Thüringen, Beschluß vom 10.10.1996 - Aktenzeichen WF 189/96
DRsp Nr. 1997/4434
Wegen der besonderen Natur des Auskunftsanspruchs und des zwischen den geschiedenen Ehegatten bestehenden vermögensrechtlichen Abwicklungsverhältnisses gibt es kein Zurückbehaltungsrecht für einen Ehegatten, bis der andere seinerseits Auskunft erteilt hat. Ansonsten hätten es die geschiedenen Ehegatten in der Hand, unter jeweiliger Berufung auf das Zurückbehaltungsrecht das Zugewinnausgleichsverfahren auf unabsehbare Zeit zu verzögern.