OLG Thüringen - Beschluß vom 12.05.1995 (6 SA 3/95) - DRsp Nr. 1996/3415
OLG Thüringen, Beschluß vom 12.05.1995 - Aktenzeichen 6 SA 3/95
DRsp Nr. 1996/3415
Die bindende Abgabe gemäß § 70 Abs. 5 Satz 2 FGG in einem öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahren setzt voraus, daß von dem originär zuständigen Gericht zumindest durch Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 70hFGG eine ( vorläufige ) Unterbringungsentscheidung getroffen worden ist. Die Unterbringungsentscheidung der Verwaltungsbehörde löst die Abgabebefugnis des Gerichts nach § 70 Abs. 5FGG nicht aus.