Das Amtsgericht - Jugendschöffengericht - Erfurt hat den Angeklagten mit Urteil vom 26.07.1995 wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Gegen dieses Urteil richtet sich der Angeklagte mit seiner in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstandenden Sprungrevision, §
Das Rechtsmittel hat auf die Sachrüge einen vorläufigen Teilerfolg.
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