1. Die sofortige Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heilbad Heiligenstadt vom 12.07.2024, Az.
2. Der Kindesvater hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Antrag des Kindesvaters auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
4. Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
Der Beschwerdeführer ist der Vater der Kinder J. Z, K. Z., L. Z. und T. Z. Er hatte gemeinsam mit der Kindesmutter, seiner Ehefrau, das Sorgerecht inne.
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