OLG Thüringen - Beschluss vom 21.10.1998 (WF 83/98) - DRsp Nr. 2000/4237
OLG Thüringen, Beschluss vom 21.10.1998 - Aktenzeichen WF 83/98
DRsp Nr. 2000/4237
Der Wert eines wechselseitigen Unterhaltsverzichts von Ehegatten ist regelmäßig mit 2.400 DM zu bemessen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn aufgrund der konkreten Umstände anzunehmen ist, dass dem Verzicht im Einzelfall ein höher Wert beizumessen ist.