OLG Thüringen - Beschluss vom 21.10.1998
WF 83/98
Normen:
GKG § 17 Abs. 1 ; BGB § 397 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1999, 86
FamRZ 1999, 1681

OLG Thüringen - Beschluss vom 21.10.1998 (WF 83/98) - DRsp Nr. 2000/4237

OLG Thüringen, Beschluss vom 21.10.1998 - Aktenzeichen WF 83/98

DRsp Nr. 2000/4237

Der Wert eines wechselseitigen Unterhaltsverzichts von Ehegatten ist regelmäßig mit 2.400 DM zu bemessen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn aufgrund der konkreten Umstände anzunehmen ist, dass dem Verzicht im Einzelfall ein höher Wert beizumessen ist.

Normenkette:

GKG § 17 Abs. 1 ; BGB § 397 ;
Fundstellen
EzFamR aktuell 1999, 86
FamRZ 1999, 1681