OLG Thüringen - Beschluß vom 22.03.1996 (WF 156/95) - DRsp Nr. 1997/5630
OLG Thüringen, Beschluß vom 22.03.1996 - Aktenzeichen WF 156/95
DRsp Nr. 1997/5630
1. Tilgungsleistungen für betriebliche Kredite sind bei einem Selbständigen berücksichtigungsfähige Belastungen im Sinne des § 115 Abs. 1 Nr. 4ZPO.2. Demgegenüber sind Abschreibungen bei der Einkommensermittlung nicht zu berücksichtigen.3. Verfügt der Selbständige über ein relativ umfangreiches Betriebsvermögen, so wird es in der Regel einzelne Gegenstände geben, die für die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit nicht unentbehrlich sind, die also nicht zu dem Schonvermögen des § 115ZPO gehören.