OLG Zweibrücken vom 11.10.1984
6 UF 34/84
Normen:
FGG § 20 ;
Fundstellen:
DRsp IV(470)226i-k
FamRZ 1985, 614

OLG Zweibrücken - 11.10.1984 (6 UF 34/84) - DRsp Nr. 1992/10366

OLG Zweibrücken, vom 11.10.1984 - Aktenzeichen 6 UF 34/84

DRsp Nr. 1992/10366

i-k. Verfahren über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich: (i-k) Umfang und Grenzen der Beschwerdebefugnis eines am Verfahren beteiligten Versicherungs- oder Versorgungsträgers (hier: Träger der öffentlichen Zusatzversorgung bzw. der Versorgungslast): (i) fehlende Rechtsbeeinträchtigung im Sinne von Abs. 1 trotz sachlich unrichtiger Entscheidung über den Versorgungsausgleich; (k) kein Rechtsschutzinteresse im Falle eines offensichtlichen Rechenfehlers, der im Wege der Berichtigung analog § 319 ZPO beseitigt werden kann.

Normenkette:

FGG § 20 ;

(i) »...Ein am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligter Träger der Versorgungslast wird durch eine Entscheidung grundsätzlich dann i.S. des § 20 Abs. 1 FGG in seinem Recht beeinträchtigt, wenn der Versorgungsausgleich mit einem im Gesetz nicht vorgesehenen Eingriff in seine Rechtsstellung verbunden ist, ohne daß es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (vgl. z.B. BGH, FamRZ 82,36,37; 81,132 [hier IV (470) 195 d]).