OLG Zweibrücken, vom 29.09.1987 - Aktenzeichen 2 WF 151/87
DRsp Nr. 1992/10321
b. Mögliche Änderung der Ratenzahlungsanordnung gem. Abs. 4 auch durch Anordnung einmaliger Zahlung aller von der Staatskasse im Rahmen der Prozeßkostenhilfe verauslagten Kosten.